1 Leistungserbringer:innen und -empfänger:innen unterscheiden

Das Einführen neuer Maßnahmen bedarf der Begleitung. Dies umfasst eine konkrete Planung und Verschriftlichung der Maßnahmen, das Festlegen von Verantwortlichkeiten und Überlegungen zu eventuellen Modifikationen der Maßnahmen im Verlauf.

Kernfragen:

Welche Vorbereitungen müssen stattfinden, damit Maßnahmen in der Praxis umgesetzt werden können? Wer muss in die Umsetzung der Durchführung eingebunden werden? Welche Informationen müssen während der Umsetzung bereitgestellt werden?

Leistungserbringer:innen und -empfänger:innen unterscheiden

Bevor die einzelnen Maßnahmen eingeführt werden können, ist es sinnvoll, diese den einzelnen Zielgruppen in Form von Leistungserbringer:innen und Leistungsempfänger:innen zuzuordnen. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn im Maßnahmenkatalog die Umsetzung mehrere Zielgruppen betrifft.
Leistungsempfänger:innen sind diejenigen Personengruppen, die von der Maßnahme profitieren sollen. Beispielsweise können durch die Durchführung einer Maßnahme alleinig die Bewohner:innen profitieren oder aber auch mehrere Personengruppen, also Bewohner:innen ebenso wie An- und Zugehörige oder Mitarbeiter:innen.

Leistungserbringer:innen sind diejenigen, die die zuvor festgelegten Maßnahmen durchführen. Diese sollen neben den Funktionsträger:innen, die während der Umsetzung die Hauptverantwortung für die Umsetzung tragen, festgelegt werden. Beispielsweise kann die Leitung des Sozialen Dienstes hauptverantwortlich für die Umsetzung einer Maßnahme sein, die Mitarbeiter:innen des Sozialen Dienstes und der Sozialen Betreuung aber diejenigen sein, die die Maßnahme tatsächlich durchführen.

Kernpunkte

  • Zielgruppe(n) festlegen
  • Leistungserbringer:innen und -empfänger:innen unterscheiden
  • Verantwortlichkeiten festlegen