Das Einführen neuer Maßnahmen bedarf der Begleitung. Dies umfasst eine konkrete Planung und Verschriftlichung der Maßnahmen, das Festlegen von Verantwortlichkeiten und Überlegungen zu eventuellen Modifikationen der Maßnahmen im Verlauf.
Kernfragen:
Welche Vorbereitungen müssen stattfinden, damit Maßnahmen in der Praxis umgesetzt werden können? Wer muss in die Umsetzung der Durchführung eingebunden werden? Welche Informationen müssen während der Umsetzung bereitgestellt werden?
Leistungserbringer:innen und -empfänger:innen unterscheiden
Bevor die einzelnen Maßnahmen eingeführt werden können, ist es sinnvoll, diese den einzelnen Zielgruppen in Form von Leistungserbringer:innen und Leistungsempfänger:innen zuzuordnen. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn im Maßnahmenkatalog die Umsetzung mehrere Zielgruppen betrifft.
Leistungsempfänger:innen sind diejenigen Personengruppen, die von der Maßnahme profitieren sollen. Beispielsweise können durch die Durchführung einer Maßnahme alleinig die Bewohner:innen profitieren oder aber auch mehrere Personengruppen, also Bewohner:innen ebenso wie An- und Zugehörige oder Mitarbeiter:innen.
Leistungserbringer:innen sind diejenigen, die die zuvor festgelegten Maßnahmen durchführen. Diese sollen neben den Funktionsträger:innen, die während der Umsetzung die Hauptverantwortung für die Umsetzung tragen, festgelegt werden. Beispielsweise kann die Leitung des Sozialen Dienstes hauptverantwortlich für die Umsetzung einer Maßnahme sein, die Mitarbeiter:innen des Sozialen Dienstes und der Sozialen Betreuung aber diejenigen sein, die die Maßnahme tatsächlich durchführen.
Kernpunkte
- Zielgruppe(n) festlegen
- Leistungserbringer:innen und -empfänger:innen unterscheiden
- Verantwortlichkeiten festlegen